Schützenverein Neuhof


Herzlich willkommen auf der Homepage des Schützenvereins Neuhof (Kreis Fulda)!

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

ab sofort ist das Schützenhaus nach erfolgreichem Einbau der neuen elektronischen Schießanlage und Renovierung vieler Räume wieder geöffnet.
Unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen kann der Schießbetrieb wieder aufgenommen werden.

 

Mit freundlichem Schützengruß

Anja Weber
1. Schriftführerin


In unserem Schützenhaus besteht die Möglichkeit an verschiedenen Wochentagen mit Luftgewehr, Luftpistole und Großkaliberpistole auf verschiedenen Ständen unterschiedliche Disziplinen zu trainieren und an Wettkämpfen teilzunehmen.

Zu fachkundigen Gesprächen und zum gemütlichen Beisammensein treffen wir uns immer mittwochs um 19.30 Uhr in unserer Vereinsgaststätte.

Unsere Jugend trainiert  mittwochs ab 18.00 unter der Anleitung der Jugendtrainer des Schützenvereins Neuhof.

Weitere Trainigsmöglichkeiten bestehen an anderen Wochentagen.


Corona Update zur aktuellen Verordnungslage in Hessen (Stand 17.01.2022)

Landkreis oder kreisfreie Stadt Hotspot-Gebietgemäß CoSchuV:

 

Auf unseren gedeckten Schiessstätten (sobald sie ein Dach über dem Schützenstand haben), gilt nach §20 CoSchuV in Verbindung mit §27 CoSchuV, dass der Zutritt nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 CoSchuV gewährt werden darf, die darüber hinaus einen Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4 oder 5 vorlegen können. Weiterhin gelten die definierten Ausnahmen gemäß  § 3 Abs. 1 und Abs. 2 CoSchuV.

Dies heißt im Einzelnen, Zutritt zu gedeckten Schiessstätten nur für Personen die eine der folgenden Kriterien (2GPlus) erfüllen:

·       vollständig geimpfte Personen, die den Nachweis einer Auffrischungsimpfung nach § 2 Nr. 3 Buchst. c der COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung erbringen. (Geboosterte)  

·       vollständig geimpfte Personen, wenn die zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt .

·       vollständig geimpfte Personen mit gültigem Impfnachweis (solange sie nicht den vorgenannten Gruppen angehören) + ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest, ein max. 48h alter PCR-Test, oder die die Vorlage des Testheftes der Schule  

·       genesene Personen mit gültigem Genesenennachweis, wenn zudem entweder eine maximal drei Monate zurückliegende erste Impfung oder eine zweite Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV nachgewiesen wird (geimpfte Genesene)

·   genesene Personen mit gültigem Genesenennachweis, wenn die Infektion innerhalb der letzten 3 Monate durch Testung mittels Nukleinsäurenachweis nachgewiesen wurde („frisch“ Genesene) 

·       genesene Personen mit gültigem Genesenennachweis (solange sie nicht den vorgenannten Gruppen angehören) + ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest, ein max. 48h alter PCR-Test, oder die die Vorlage des Testheftes der Schule 

·       Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit schriftlichem ärztlichem Zeugnis) 

·       Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren reicht ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest, max. 48h alter PCR-Test, oder die Vorlage des Testheftes der Schule. (sollten sie nicht den vorgenannten Gruppen angehören)   

 

 

In allen Nebenräumlichkeiten der Sportstätte, die nicht primär zur Sportausübung genutzt werden, sind bei Betreiben   unter 2GPlus –Regelung zusätzlich die allgemeinen AHA-Regeln zu beachten. (Abstand, Hygiene, Maske)