Schützenhaus Info :
Nr.1 April 22
Das Wichtigste der letzten Vorstandsitzung in Kürze.
Königsabholung in Neuhof - Donnerstag den 16.06 um 14.00 Uhr, Treffpunkt am Logo-Parkplatz. Anschließend zur Abholung findet wieder unser Königsschießen statt, sowie am Sonntag den 19.06.
Das diesjährige Rehessen findet am Sonntag den 19.06 ab 11.30 Uhr im großen Jägersaal statt. Hier freuen wir uns auf eine große Beteiligung.
Die Standabnahme des KK-Standes ist abgeschlossen, dort mussten noch kleine Arbeiten erledigt werden.
Leistungsnadeln in Gold, Silber und Bronze können wieder in den verschiedenen Disziplinen geschossen/beantragt werden. Bei Interesse oder Fragen dazu bitte an Gerhold oder Detlef wenden.
Am Samstag den 30.04.22 ab 19 Uhr lädt der Schützenverein Engelhelms zum Königsball ein. Der Anmeldezettel hierfür liegt am Tisch aus.
Was haltet ihr von einem Ausflug? Euren Ideen sind gerne gesehen.
Gebt bitte ein Feedback an den Vorstand. Bei Anfragen, Wünschen oder Verbesserungen einfach Bescheid geben.
In der Jahreshauptversammlung am 11.März 2022 wählten wir einen neuen Vorstand.
Der geschäftsführende Vorstand , von links : Anja Weber (Schriftführerin), Detlef Happ (erster Vorsitzender), Sebastian Happ (zweiter Vorsitzender), Gerhold Trüschler (Schützenmeister ) und Wolfram Trüschler ( Kassierer).
Die scheidenden Vorsitzenden Peter Kielenz und Norbert Weber wurden verabschiedet. Andere Mitglieder wurden für lange treue Mitgliedschaft im Verein geehrt.
Otto Weber wurde für 80 Jahre , in Worten achtzig Jahre, und Manfred Ruppel wurde für 60 Jahre Mitgliedschaft geehrt.
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder Der neue Dienstplan ist da! Die Dienstzeiten sind von 19.30 Uhr bis ca. 22.00 Uhr und beinhalten außer dem Bedienen natürlich auch das Gläserspülen, Auffüllen der Getränke und das Sauberhalten der Theke. Wegen der Hygienevorschriften durch Corona müssen am Ende des Abends noch die Tische , Handläufe , Türgriffe usw. desinfiziert werden. Zum Wohle aller bitten wir euch den Dienst wahr zu nehmen und bei Nichtkönnen selbstständig für Ersatz zu sorgen oder untereinander zu tauschen.
Infoschreiben an die Vereine zum Bezirksschützentag am 12.03 in Neuhof
Liebe Schützenschwestern, Liebe Schützenbrüder, in den vergangenen Monaten und Wochen wurden viele Telefonate und Gespräche mit Kandidaten zum neuen Bezirksvorstand geführt. Auf den Bezirksmeisterschaften Luftdruck wurde gebeten diese Kandidaten zu veröffentlichen, diesem Wunsch gehen wir hiermit nach. Nicht für alle Positionen wurden Kandidaten bisher gefunden, gerade aus dem Altkreis Hünfeld (hier haben Rudi Köhl, Conny Schiebelhut und Frank Hutzheimer ihren Rückzug erklärt) haben wir eine Reihe von Absagen erhalten, aber vielleicht machen sich die bisher angesprochenen Personen noch einmal Gedanken. Bezirksschützenmeister Rudi Köhl (Hünfeld) hat mitgeteilt, falls es einen Kandidaten für sein Amt gibt, er nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung steht! Für die Jugendarbeit wird sich wohl ein Team bilden. Anja Heck (Petersberg) würde sich bereit erklären, falls sich wirklich niemand anderes findet den Kontakt zum hessischen Schützenverband zu halten. Gespräche hierzu laufen durch Michael Eisfeld parallel. Der Bezirksschatzmeister sollte einmal im Jahr die Ausgaben und Einnahmen des Bezirks gegenüberstellen, und natürlich als Kontrollorgan zur Verfügung stehen ob auch alle Ein- und Auszahlungen getätigt wurden. Rechnungen usw. müssen nicht gestellt werden, dies läuft alles über Verbandsebene. Die Pressearbeit würde als zweite Person weiter von Sebastian Dänner mit übernommen, jedoch ist dieser Posten enorm Zeitaufwendig, da im ganzen Jahr Wettkämpfe, Veranstaltungen und Termine anstehen. Vielleicht gibt es bei euch im Verein ja eine junges Mitglied, welches bei einer Schülerzeitung mitarbeitet oder vielleicht später mal in einer Redaktion oder o.ä. Beruf ergreifen möchte. Dies wäre ein guter Einstieg in die Sparte der Berichterstattung. Bitte hört euch noch einmal in Eurem Verein um, vielleicht können wir die freien Stellen noch besetzen und bringt Eure (jungen) engagierten Kandidaten mit zum Bezirksschützentag!!! (eine Personenbegrenzung dürfte es dort eigentlich nicht geben)
Weitere Kandidaten können natürlich auf dem Bezirksschützentag vorgeschlagen werden, oder auch per Mail sed83daenner@gmx.de mitgeteilt werden, dann würden wir uns mit diesen Personen noch einmal in Verbindung setzten.
Neuhof, den 9. Dezember 2021 An alle Mitglieder des Schützenvereins 1905 e.V. Neuhof
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Die Mitglieder unseres Vereins werden hiermit zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 11. März 2022 um 19.00 Uhr in das Schützenhaus in Neuhof eingeladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Totengedenken
3. Verlesen und Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung
4. Bericht des 1. Vors. über das abgelaufene Schützenjahr
5. Berichte der Abteilungsleiter: a) für Gewehr b) für Pistole c) für Laufende Scheibe d) Gewehr aufgelegt
6. Bericht des Jugendleiters / der Jugendvertretung
7. Kassenbericht des Kassierers und Bericht der Kassenprüfer
8. Entlastung des Vorstandes
9. Bildung eines Wahlausschusses
10. Neuwahl des Gesamtvorstandes - 1. und 2. Vorsitzender - 1. und 2. Kassierer - 1. und 2. Schriftführer - Schützenmeister - Abteilungsleiter Gewehr / Pistole / Lfd. Scheibe / Gewehr aufgelegt - 1. und 2. Jugendleiter - Pressewart
11. Wahl von 2 Kassenprüfern für das kommende Jahr
12. Ehrung von Vereinsmitgliedern
13. Ausblick auf das Jahr 2022
14. Verschiedenes (Anfragen, Anregungen, etc.) Ergänzungsanträge zu vorstehender Tagesordnung sind nach § 5 der Vereinssatzung acht Tage vor der Versammlung schriftlich beim 1. Vors. mit kurzer Begründung einzureichen. Es wird gebeten, vollzählig und pünktlich in Schützentracht (soweit vorhanden) zu erscheinen.
Mit freundlichem Schützengruß Peter Kielenz 1. Vors.
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Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder, endlich können wieder vereinsinterne Veranstaltungen stattfinden!
èSelbstverständlich unter Einhaltung der tagesaktuellen Corona-Regeln und der 3G-Regelung
Wir starten mit dem Ü 45 Schießen am Samstag ,dem 06.November.
Es beginnt um 14 Uhr. Jeder Teilnehmer erhält einen Preis.
Nach der Preisverleihung soll der Tag mit einer deftigen Brotzeit und gemütlichem Beisammensein ausklingen.
Das Familienschießen findet wieder am 1. Advent, Sonntag ,den 28.11.statt.
Von 14-17 Uhr kann geschossen werden.
Bei Kaffee und Kuchen und nach der Preisverleihung bei einem leckeren Büffet wollen wir gemeinsam die Adventszeit beginnen.
Jeden Mittwoch vom 10.11.-08.12.2021 jeweils von 18.00-22.00 Uhr können die Vereinsmeisterschaften in den Disziplinen
Luftgewehr, Luftgewehr Auflage sowie Luftgewehr 3-Stellung geschossen werden.
Unser Rehessen findet vorraussichtlich am 09. Januar 2022 statt.
Selbstverständlich unter Einhaltung der tagesaktuellen Corona-Regeln und der 3G-Regelung
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Wir freuen uns auf euer Kommen!
Mit freundlichem Schützengruß
Anja Weber
1. Schriftführerin
Betreff: Termine
Liebe Schützenschwestern und -brüder,
der Vorstand hat in seiner letzten Sitzung festgelegt, dass die BM 2022 normal geplant werden.
Die Meldungen können ab sofort erfasst werden. Meldeschluss ist der 15.12.2021.
Da die Ausschreibung des Hessischen Schützenverbandes mit den Meldeterminen noch nicht
Übermittelt wurde, werden die Termine erst in der nächsten Vorstandssitzung festgelegt.
Der Terminplan wird dann allen Vereinen zugemailt.
Ebenfalls wurde beschlossen, dass der Bezirksschützentag mit Neuwahlen am 05.03.2022
um 15.00 Uhr in Neuhof stattfinden soll. Die Einladung dazu erfolgt in einem gesonderten
Schreiben.
Für den Vorstand werden noch für folgende Posten Bewerber und Interessenten gesucht:
Bezirksschützenmeister, stv. Bezirksschützenmeister, Bezirksschriftführer,
stv. Bezirkssportleiter, Rundenwettkampfleiter Gewehr, Referent Großkaliber,
Referent Auflage, Pressereferent.
Wer Interesse an der Mitarbeit im Vorstand hat kann sich bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen
Schützenbezirk 27 Fulda-Rhön
BSM Rudolf Köhl
Steinweg 8
36088 Hünfeld
Telefon: 06652 4834
Mobil: 0171 5339292
E-Mail: bsm27@hess-schuetzen.de
Nr. 6/2021 vom 8. Februar 2021 |
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Inhalt: |
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Es gilt weiterhin wie im Gesetz gefordert: o 12 Schießtermine im Betrachtungszeitraum (letzte 12 Monate) ohne Fehlmonate o oder 18 Schießtermine im Betrachtungszeitraum (letzte 12 Monate) mit Fehlmonaten (Vom HSV werden bis zu 2 Schießtermine an einem kalendarischen Datum anerkannt)
Der Hessische Schützenverband e.V. erkennt 3 Fehlmonate im Betrachtungszeitraum ohne weitere Prüfung an. Weitere Fehlmonate müssen
dezidiert begründet werden und erfordern die Freigabe des zuständigen Präsidiumsmitglieds für Recht/Waffenrecht. Fehlmonate, die auf Grund von Standschließungen durch die
Corona-Pandemie entstanden sind führen nicht zu einer Versagung des Bedürfnisses, solange die Mindestanzahl von Schießterminen bei Fehlmonaten (18 Schießtermine) vorhanden ist.
Bitte Standschließungen durch die Corona-Pandemie in den Anträgen vermerken, da bis auf einen Zeitraum im Frühjahr 2020 grundsätzlich die Möglichkeit der eingeschränkten
Standöffnung für die Vereine bestanden hat. Wegen Schließungen der Schießstände durch die Corona-Lage, kann es dazu kommen, dass die Voraussetzungen für den Bedürfniserhalt zum Besitz von Waffen, im Einzelfall nicht nachgewiesen werden können. Die Waffenbehörden in Hessen sind mit Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und Sport (HMdIS), aus dem Frühjahr 2020, dazu aufgefordert die Voraussetzungen des Bedürfniserhalts wohlwollend zu prüfen und in den eventuell nötigen Ermessen-Entscheidungen die Corona-Lage mit in Betracht zu ziehen. Sollte es Probleme bei Bedürfniserhaltsprüfungen geben, bitten wir uns dies mitzuteilen. |
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Hessischer Schützenverband e.V. - HSV |
Anfang August konnte endlich mit den Vorbereitungen zum Umbau auf elektronische Schießstände begonnen werden.
Nach Abschluss der Arbeiten sind dann die Luftdruckstände und vier 50m Stände mit modernen Zielrahmen, digitalen Anzeigen und einer elektronischen Software ausgerüstet, die uns sofort alle Ergebnisse und Auswertungen liefern.
Gerne erinnern wir uns an die alten Luftgewehrstände mit ihren Seilzuganlagen. Nachdem diese abgeräumt waren, blieben Wände mit den Halterungen zurück.
Der neue Aufbau der Ziele wurde mit Stahlplatten verkleidet.Jetzt können die neuen elektronischen Zielrahmen kommen.
Nachdem die Kabel und Anschlüsse für die Monitore verlegt waren, wurde die Brüstung mit einer pflegeleichten Oberfläche versehen.
Das Dach über den 50m Ständen wurde erneuert und verbreitert, damit die neuen Zielrahmen gut geschützt sind.
Die Halterungen für die Zielrahmen sind befestigt und besonders lobenswert: Rüdigers Platz ist schon fertig !!!
Newsletter Nr.6 vom 20.April 2020
Waffenrechtliche Bedürfnisse und Schließung von Sportstätten
Hallo liebe Schützenbrüder und -Schwestern, zum Thema Umgang mit waffenrechtlichen Bedürfnissen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erhielten wir einige Anfragen, daher möchten wir aus gegebenem Anlass informieren.
Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe:
Generell muss ein regelmäßiges Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen für das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe vorliegen.
Dieses regelmäßige Schießen kann nachgewiesen werden, in dem, über den Jahreszeitraum, jeden Monat minimum einmal geschossen wird.
Sollten Fehlmonate vorliegen erhöht sich die Zahl von 12 auf 18 Schießtermine (gesetzliche Regelung; im Hessischen Schützenverband bis zu 2 Schießtermine pro Kalendertag möglich).
Bis zu einer Ausfallzeit von 3 Monaten (bei Vorliegen von 18 Schießterminen) sieht der Hessische Schützenverband die Regelmäßigkeit als gegeben an ohne weitere Begründung.
Sollten mehr als 3 Monate Ausfallzeiten vorliegen, ist dies zu begründen und der Antrag wird durch das zuständige Präsidiumsmitglied des Hessischen Schützenverbandes entschieden.
Eine behördliche Schließung aller Sportstätten in Hessen ist als ausreichende Begründung anzusehen, wobei hier natürlich auch die tatsächliche Länge der Schließung und deren Beginn betrachtet werden muss.
Die Schließungen wegen der Coronavirus-Pandemie werden wie jede andere begründete Fehlzeit bewertet.
Aus diesem Gesichtspunkt heraus sehen wir keinerlei Notwendigkeit zur Änderung der zur Zeit geltenden Verwaltungspraxis im Hessischen Schützenverband.
Bedürfnis zum Erhalt einer waffenrechtlichen Erlaubnis:
Für die Durchführung der Bedürfniserhaltsprüfung ist zur Zeit nicht der Hessische Schützenverband zuständig.
Die Voraussetzungen hierfür werden durch die jeweiligen Waffenbehörden bestimmt, wobei die Voraussetzungen geringer als für den Erwerb ausfallen sollten.
Eine genaue "rechtssichere" Definition wird erst mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz im September 2020 in Kraft treten.
Wir hoffen, dass die jeweiligen Waffenbehörden dem Umstand der Schließung der Sportstätten durch die Landesregierung in soweit Rechnung tragen, dass sie bei der Bewertung der Bedürfnisse dies berücksichtigen.
Der Hessische Schützenverband wird auf Landesebene versuchen dies beim Hessisachen Ministerium des Inneren und für Sport zu adressieren.
Schließung aller Sportstätten in Hessen:
Die geltende Rechtslage verbietet zur Zeit den Betrieb von Sportstätten in Hessen
bis auf weiteres per Verordnung (streng geregelte Ausnahmen werden hier nur für Berufssportler gemacht, da die Sportstätten hier primär als Arbeitsstätten gesehen werden).
Im Zusammenhang hiermit möchten wir alle Vereine bitten, sich auch an diese Schließungsanordnung zu halten und ihre Schießstände nicht zu öffnen. Der DOSB und die Landessportbünde sind im ständigen Kontakt mit den Bundes- und Landesbehörden auch um klar zu machen, dass es möglich ist, Sport unter Auflagen durchzuführen.
Wir sollten auf die Arbeit der Spitzenverbände vertrauen und hoffen, das in naher Zukunft Sport auch auf unseren Anlagen wieder möglich ist und sei es unter Auflagen wie Abstandsregelungen, Beschränkung der Anzahl von Sportlern oder Maskenpflicht.
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Die im Newsletter angegebenen Links sind von den genannten Personen und Institutionen bekannt gegeben und kurz vor Versand geprüft worden. Der Hessische Schützenverband übernimmt dennoch keine Haftung für den Inhalt. Alle Angaben erfolgen stets ohne Gewähr. |
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Hessischer Schützenverband e.V. - HSV |
Ü-45-Schießen
Am Samstag, 19.10.2019, fand nach 2jähriger Pause das U-45-Schießen unter der Leitung von Berthold Ruppel statt. Geschossen wurde 50m KK sowie auf ein Blattl für die Ehrenscheibe.
Gewinner waren: 1. Hannelore Görlich
2. Gerhold Trüschler
3. Berthold Ruppel
Den besten Schuss aufs Blattl und somit den Eintrag auf die Ehrenscheibe errang in diesem Jahr Helmut Happ.
Jeder Teilnehmer erhielt einen Preis und nach der Preisverleihung klang der Tag mit einem gemütlichen Beisammensein aus.
Am 22. Juni standen der neue Schützenkönig und der neue Jugendkönig mit ihren Rittern fest :
von li. 1.Jugendritterin Selina Schulz, Jugendkönigin Tina Berhardt, 2. Jugendritter Simeon Manns
1.Ritter Jürgen Wäss, Schützenkönig Karl-Michael Kress, 2.Ritterin Hannelore Görlich